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BFH, 13.01.1972 - IV R 180/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bau eines Betriebsgebäude - Betrieblich genutzter Gebäudeteil - Sonderabschreibung - Herstellungsaufwand - Erwerbskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 489
- BStBl II 1972, 331
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1966 - IV 278/65
Auszug aus BFH, 13.01.1972 - IV R 180/67
An diesen Grundsatz knüpft dann die Entscheidung IV 278/65 vom 21. April 1966 (BFH 86, 24, BStBl III 1966, 354) an. - BFH, 27.02.1964 - IV 90/63 S
Erhöhte Absetzungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
Auszug aus BFH, 13.01.1972 - IV R 180/67
Im Grundsatzurteil IV 90/63 S vom 27. Februar 1964 (BFH 79, 175, BStBl III 1964, 296) legte der Senat dar, daß die Vorschrift des § 14 BHG 1959 -- jetzt § 16 BHG 1962 -- , die einen ganz ungewöhnlichen Steuervorteil gewährt, nach ihrem Wortlaut und jedenfalls nicht erweiternd ausgelegt werden muß.
- BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87
AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude
Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725), so z. B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -). - BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73
Degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht für Umbauten, sondern nur für …
Das FA könne sich auch nicht für seine enge Auslegung des Begriffes Errichtung (Herstellung) auf das Urteil des BFH vom 13. Januar 1972 IV R 180/67 (BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331) berufen.Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einer Baumaßnahme lediglich um den Umbau eines alten oder aber um die Herstellung eines neuen Gebäudes handelt, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BFH-Urteil IV R 180/67).
- FG Sachsen, 02.07.2014 - 2 K 445/14
Nicht begünstigter Neubau oder nach § 7h EtG begünstigte Modernisierungs- und …
Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann zwar noch nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 1977, BStBl. II 1977, 725), so z.B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 1972, BStBl. II 1972, 331).
- BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92
Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )
Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725), so z.B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -). - BFH, 19.03.1991 - IX R 131/86
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen
Dagegen hat der IV. Senat im Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67 (BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331) - unter Hervorhebung der gebotenen engen Auslegung des Begriffs der Errichtung in § 16 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1962 - für die Annahme eines Neubaus im allgemeinen verlangt, daß auch die Außenmauern zum überwiegenden Teil nicht mehr benutzt würden und nicht lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorliege. - FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
Die bauliche Umgestaltung oder Instandsetzung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteile vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512 , BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 , BStBl II 1992, 808), so z. B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489 , BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -). - FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
Die bauliche Umgestaltung oder Instandsetzung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteile vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512 , BStBl II 1977, 725 ; vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 , BStBl II 1992, 808 ), so z.B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489 , BStBl II 1972, 331 , zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -). - FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
Die bauliche Umgestaltung oder Instandsetzung eines vorhandenen Gebäudes kann jedoch grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteile vom 28. Juni 1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512 , BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 , BStBl II 1992, 808), so z. B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 IV R 180/67, BFHE 104, 489 , BStBl II 1972, 331, zu § 16 des Berlinhilfegesetzes 1962 - BHG -). - BFH, 14.11.1972 - VIII R 22/68
Anzahlungen - Baumaterial - Erhöhte AfA
Auch dieser Senat hat es in seinen Urteilen IV 90/63 S vom 27. Februar 1964 (BFHE 79, 175, BStBl III 1964, 296), IV 278/65 vom 21. April 1966 (BFHE 86, 24, BStBl III 1966, 354) und IV R 180/67 vom 13. Januar 1972 (BFHE 104, 489, BStBl II 1972, 331) abgelehnt, § 14 BHG (§ 16 BHG 1962) über seinen Wortlaut hinaus auszulegen.